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Cloud-Wissen für Geschäftsführer

Cloud-Dienst ist nicht gleich Cloud-Dienst: Was kaufen Unternehmen eigentlich ein?

Cloud-Server, fertige Anwendungen oder vollständig betreute IT? Warum Geschäftsführer wissen sollten, welche Leistungen ein Cloud-Angebot tatsächlich umfasst.

Ein Unternehmen möchte seine IT modernisieren und holt Angebote für Cloud-Lösungen ein.

Der erste Anbieter bietet einen virtuellen Server an. Der zweite stellt eine vollständige Arbeitsumgebung bereit. Ein dritter übernimmt zusätzlich die laufende Betreuung.

Alle drei sprechen von Cloud.

Doch obwohl die Angebote ähnlich bezeichnet werden, unterscheiden sie sich möglicherweise erheblich.

Nicht nur beim Preis, sondern vor allem bei der Frage, welche Leistungen tatsächlich enthalten sind und welche Aufgaben beim Unternehmen verbleiben.

Für Geschäftsführer ist deshalb eine Frage besonders wichtig:

Was kaufen wir eigentlich ein, wenn wir eine Cloud-Leistung buchen?

Die Antwort entscheidet darüber, ob eine Lösung im Alltag zuverlässig funktioniert, welche zusätzlichen Leistungen benötigt werden und wer bei Problemen verantwortlich ist.

Cloud bedeutet nicht automatisch Rundum-Betreuung

Wer einen Cloud-Server mietet, erhält zunächst einmal eine technische Leistung.

Je nach Angebot kann das beispielsweise ein virtueller Server mit einer bestimmten Rechenleistung, einem festgelegten Arbeitsspeicher und ausreichend Speicherplatz sein.

Das bedeutet aber nicht automatisch, dass der Anbieter auch das Betriebssystem aktualisiert, Anwendungen installiert, Benutzer verwaltet, Datensicherungen durchführt oder Mitarbeiter bei Problemen unterstützt.

Diese Aufgaben können zusätzlich vereinbart werden. Sie können aber auch vollständig beim Kunden liegen.

Ähnlich verhält es sich mit Cloud-Anwendungen.

Wenn ein Unternehmen eine Software über das Internet nutzt, kümmert sich der Anbieter möglicherweise um die technische Plattform und die Aktualisierung der Anwendung.

Wer Benutzerberechtigungen vergibt, Daten sichert, Schnittstellen betreut oder Fragen der Mitarbeiter beantwortet, ist damit noch nicht abschließend geklärt.

Cloud beschreibt zunächst eine Art der Bereitstellung. Welche Betreuung damit verbunden ist, ergibt sich aus dem konkreten Leistungsumfang.

Genau hier liegt einer der wichtigsten Unterschiede zwischen Cloud-Angeboten.

Drei grundlegende Arten von Cloud-Leistungen

In der IT werden Cloud-Angebote häufig in drei Kategorien eingeteilt:

  • Infrastructure as a Service, kurz IaaS
  • Platform as a Service, kurz PaaS
  • Software as a Service, kurz SaaS

Die englischen Begriffe wirken komplizierter, als die dahinterstehenden Unterschiede tatsächlich sind.

Vereinfacht geht es darum, wie viel technische Grundlage der Anbieter bereitstellt und welche Aufgaben der Kunde weiterhin selbst übernehmen muss.

1. IaaS: Wenn Unternehmen IT-Infrastruktur mieten

Infrastructure as a Service bedeutet, dass ein Anbieter technische Infrastruktur zur Verfügung stellt.

Dazu können virtuelle Server, Rechenleistung, Speicherplatz und Netzwerkfunktionen gehören.

Das Unternehmen muss die dafür benötigte Hardware nicht selbst kaufen und in eigenen Räumen betreiben.

Stattdessen nutzt es die bereitgestellten Ressourcen eines Cloud-Anbieters.

Ein Beispiel aus dem Unternehmensalltag

Ein mittelständisches Unternehmen betreibt seine Warenwirtschaft auf einem eigenen Server.

Die Hardware ist inzwischen in die Jahre gekommen und müsste ersetzt werden.

Eine Möglichkeit besteht darin, die Anwendung künftig auf einem gemieteten virtuellen Server in einem Rechenzentrum zu betreiben.

Die Anwendung selbst kann dabei grundsätzlich dieselbe bleiben, sofern der Softwarehersteller diese Betriebsform unterstützt.

Für das Unternehmen entfällt möglicherweise die Anschaffung eines neuen physischen Servers.

Allerdings bleiben wichtige Fragen bestehen:

Wer installiert und wartet das Betriebssystem? Wer kümmert sich um die Warenwirtschaft? Wer überwacht den Server? Und wer stellt die Daten nach einem Fehler wieder her?

Was übernimmt der Anbieter?

Bei einem typischen IaaS-Angebot stellt der Cloud-Anbieter die vereinbarte Infrastruktur bereit und betreibt die zugrunde liegende technische Plattform.

Welche Leistungen darüber hinaus enthalten sind, hängt vom Vertrag ab.

Die Betreuung des Betriebssystems, die Installation von Anwendungen, Sicherheitsupdates und die Datensicherung können zusätzliche Aufgaben sein.

Sie werden entweder durch das Unternehmen selbst oder durch einen beauftragten IT-Dienstleister übernommen.

Wann kann IaaS sinnvoll sein?

IaaS kommt insbesondere dann infrage, wenn Unternehmen weiterhin Einfluss auf ihre Serverumgebung benötigen, aber keine eigene Hardware betreiben möchten.

Das kann beispielsweise bei Warenwirtschaftssystemen, Datenbanken oder speziellen Branchenanwendungen der Fall sein.

Wichtig ist, dass die benötigte Software für diese Betriebsform geeignet ist und die Zuständigkeiten eindeutig geregelt werden.

Merksatz: Bei IaaS mieten Unternehmen vor allem technische Infrastruktur. Der vollständige Betrieb ihrer Anwendungen ist damit nicht automatisch enthalten.

2. PaaS: Wenn die technische Grundlage für Anwendungen bereitgestellt wird

Platform as a Service geht einen Schritt weiter.

Hier stellt der Anbieter nicht nur Infrastruktur bereit, sondern zusätzlich eine technische Umgebung, auf der Anwendungen betrieben oder entwickelt werden können.

Dazu können beispielsweise verwaltete Datenbankdienste, Laufzeitumgebungen oder Plattformen für Webanwendungen gehören.

Der Anbieter übernimmt dabei typischerweise mehr Aufgaben im Bereich der zugrunde liegenden technischen Plattform.

Das Unternehmen konzentriert sich stärker auf die Anwendung und die darin verarbeiteten Daten.

Ein Beispiel

Ein Unternehmen lässt eine individuelle Anwendung entwickeln, mit der Mitarbeiter bestimmte Geschäftsprozesse bearbeiten.

Statt dafür einen vollständigen Server einzurichten und selbst zu verwalten, kann die Anwendung auf einer geeigneten Cloud-Plattform betrieben werden.

Der Anbieter stellt dann beispielsweise die technische Laufzeitumgebung bereit.

Die Entwicklung, die fachliche Funktion der Anwendung und die Verwaltung ihrer Inhalte bleiben dagegen in der Verantwortung des Unternehmens beziehungsweise seiner beauftragten Dienstleister.

Wo liegt der Vorteil?

Der technische Betriebsaufwand kann geringer sein als bei einem selbst verwalteten Server.

Gleichzeitig muss das Unternehmen nicht jede technische Komponente selbst auswählen, installieren und aktualisieren.

Allerdings entsteht eine stärkere Bindung an die verwendete Plattform, insbesondere wenn spezielle Funktionen des Anbieters genutzt werden.

Ein späterer Wechsel kann dadurch aufwendiger werden.

Ist PaaS für jedes Unternehmen relevant?

Nicht unbedingt.

Viele kleine und mittlere Unternehmen benötigen keine eigene Plattform für die Entwicklung oder den Betrieb individueller Anwendungen.

Sie verwenden fertige Unternehmenssoftware oder betreiben bestehende Anwendungen auf Servern.

PaaS kann dennoch sinnvoll sein, wenn individuelle Software, spezielle Schnittstellen oder bestimmte digitale Geschäftsprozesse entwickelt und betrieben werden sollen.

Merksatz: Bei PaaS stellt der Anbieter eine technische Plattform bereit. Die Verantwortung für die darauf betriebene Anwendung verschwindet dadurch nicht.

3. SaaS: Wenn Unternehmen fertige Software nutzen

Software as a Service ist vielen Unternehmen bereits aus dem Alltag bekannt.

Hier wird eine fertige Anwendung über das Internet bereitgestellt.

Das Unternehmen muss dafür normalerweise keinen eigenen Anwendungsserver betreiben.

Ein bekanntes Beispiel ist Microsoft 365 mit Diensten wie Exchange Online, Teams oder SharePoint Online.

Auch zahlreiche CRM-Systeme, Buchhaltungsanwendungen und andere Unternehmenslösungen werden als SaaS angeboten.

Was übernimmt der Anbieter?

Der Softwareanbieter stellt die Anwendung und die dafür erforderliche technische Umgebung bereit.

Er kümmert sich typischerweise um den Betrieb und die Weiterentwicklung seines Dienstes.

Das bedeutet allerdings nicht, dass alle Aufgaben im Unternehmen entfallen.

Benutzer müssen eingerichtet werden. Zugriffsrechte müssen zur Organisation passen. Einstellungen müssen geprüft und Mitarbeiter unterstützt werden.

Auch die Anforderungen an Datensicherung, Aufbewahrung und Wiederherstellung müssen betrachtet werden.

Welche Möglichkeiten der Anbieter selbst bereitstellt und ob zusätzliche Lösungen benötigt werden, hängt vom jeweiligen Dienst und den Anforderungen des Unternehmens ab.

Ein Beispiel aus dem Unternehmensalltag

Ein Unternehmen nutzt Microsoft 365 für E-Mail, Zusammenarbeit und die gemeinsame Bearbeitung von Dokumenten.

Microsoft betreibt die zugrunde liegenden Dienste.

Trotzdem benötigt das Unternehmen jemanden, der neue Mitarbeiter einrichtet, ausgeschiedene Mitarbeiter entfernt, Berechtigungen verwaltet und Sicherheitsvorgaben umsetzt.

Auch bei Fragen zu E-Mail-Zustellung, Freigaben oder der Zusammenarbeit in Teams ist eine verantwortliche Betreuung sinnvoll.

Der Betrieb der Cloud-Anwendung und die Betreuung der Unternehmens-IT sind also zwei unterschiedliche Aufgaben.

Merksatz: Bei SaaS nutzen Unternehmen fertige Software. Die Verantwortung für den richtigen Einsatz im eigenen Unternehmen bleibt bestehen.

IaaS, PaaS und SaaS im direkten Vergleich

Cloud-LeistungWas wird bereitgestellt?Was bleibt typischerweise beim Unternehmen oder seinem IT-Dienstleister?
IaaSVirtuelle Server, Speicherplatz und technische InfrastrukturBetriebssystem, Anwendungen, Benutzer, Datensicherung und Betreuung, soweit nicht zusätzlich vereinbart
PaaSTechnische Plattform für AnwendungenAnwendung, Inhalte, Berechtigungen und fachliche Prozesse
SaaSFertige, über das Internet nutzbare SoftwareBenutzerverwaltung, organisatorische Einstellungen, Berechtigungen und unternehmensbezogene Anforderungen

Diese Übersicht zeigt typische Verantwortlichkeiten. Der tatsächliche Umfang ergibt sich immer aus dem jeweiligen Angebot und den vertraglichen Vereinbarungen.

Und was bedeutet Managed Cloud?

Neben IaaS, PaaS und SaaS begegnet Unternehmen häufig der Begriff „Managed Cloud“.

Er beschreibt keine vierte, einheitlich definierte Cloud-Kategorie.

Gemeint ist vielmehr, dass ein Dienstleister zusätzliche Aufgaben rund um eine Cloud-Umgebung übernimmt.

Das können beispielsweise sein:

  • Überwachung der Systeme und Erkennen von Störungen
  • Installation von Sicherheitsupdates
  • Verwaltung von Benutzerrechten
  • Einrichtung und Kontrolle von Datensicherungen
  • Unterstützung bei technischen Problemen
  • Laufende Anpassung der IT an veränderte Anforderungen

Welche dieser Leistungen tatsächlich enthalten sind, muss vertraglich vereinbart werden.

Ein Anbieter kann beispielsweise einen vollständig betreuten virtuellen Server anbieten.

Ein anderer bezeichnet bereits eine Cloud-Umgebung mit eingeschränkter Überwachung als Managed Cloud.

Beide Angebote können sinnvoll sein. Sie sind aber nicht automatisch vergleichbar.

Für Geschäftsführer ist deshalb nicht entscheidend, ob „Managed“ im Produktnamen steht, sondern welche konkreten Aufgaben übernommen werden.

Warum günstige Cloud-Angebote manchmal teurer werden als erwartet

Ein häufiger Fehler beim Vergleich von Cloud-Angeboten besteht darin, ausschließlich auf den monatlichen Grundpreis zu schauen.

Angenommen, ein Unternehmen erhält zwei Angebote für einen virtuellen Server.

Anbieter A verlangt 150 Euro monatlich.

Anbieter B verlangt 350 Euro monatlich.

Auf den ersten Blick erscheint Anbieter A deutlich günstiger.

Doch möglicherweise umfasst das erste Angebot lediglich die technische Infrastruktur.

Beim zweiten Angebot könnten bereits Überwachung, Betriebssystempflege, Datensicherung und bestimmte Supportleistungen enthalten sein.

Ob das tatsächlich so ist, lässt sich nur anhand der Leistungsbeschreibungen feststellen.

Hinzu kommen möglicherweise Kosten für Einrichtung, Migration, Softwarelizenzen, zusätzliche Speicherkapazitäten oder die Wiederherstellung von Daten.

Ein seriöser Vergleich muss deshalb sämtliche benötigten Leistungen berücksichtigen.

Nicht der niedrigste Monatspreis entscheidet, sondern die Gesamtkosten einer Lösung, die alle Anforderungen erfüllt.

Die genannten Preise sind frei gewählte Beispiele und keine Marktpreise oder Angebote von novotec.

Wer ist verantwortlich, wenn etwas nicht funktioniert?

Diese Frage sollte bereits vor Vertragsabschluss beantwortet werden.

Denn bei einer Cloud-Lösung können mehrere Beteiligte eine Rolle spielen.

Der Cloud-Anbieter stellt die technische Infrastruktur oder den jeweiligen Dienst bereit.

Ein IT-Dienstleister betreut möglicherweise Betriebssysteme, Anwendungen, Benutzer und die Anbindung an das Unternehmen.

Der Softwarehersteller ist unter Umständen für Fehler seiner Anwendung zuständig.

Und das Unternehmen selbst muss organisatorische Entscheidungen treffen, beispielsweise darüber, wer Zugriff auf bestimmte Daten erhält.

Ein typischer Problemfall

Ein Mitarbeiter kann nicht mehr auf die Warenwirtschaft zugreifen.

Die Ursache könnte beim Server, bei der Netzwerkverbindung, beim Betriebssystem, bei der Anwendung oder bei einer fehlenden Berechtigung liegen.

Wenn mehrere Dienstleister beteiligt sind, entsteht schnell die Frage, wer sich um das Problem kümmert.

Im ungünstigsten Fall verweisen die Beteiligten zunächst aufeinander.

Für das Unternehmen bedeutet das zusätzliche Wartezeit.

Deshalb sollte vorab festgelegt werden, wer die Störung entgegennimmt, die Ursache eingrenzt, weitere Dienstleister einbindet und die Bearbeitung koordiniert.

Nicht jeder IT-Dienstleister kann Fehler in einer fremden Branchenanwendung selbst beheben.

Er kann aber – sofern vereinbart – die technische Umgebung prüfen und die Zusammenarbeit mit dem Softwarehersteller koordinieren.

Das ist ein wichtiger Unterschied.

Was bedeutet das für die Datensicherung?

Auch hier sollten Geschäftsführer genau hinschauen.

Eine Cloud-Lösung kann über technische Mechanismen verfügen, die den Ausfall einzelner Komponenten abfangen.

Daraus folgt aber nicht automatisch, dass sämtliche Daten in jeder Situation wiederhergestellt werden können.

Beispielsweise können Daten versehentlich gelöscht, durch fehlerhafte Anwendungen verändert oder durch einen Cyberangriff beschädigt werden.

Ob und in welchem Umfang eine Wiederherstellung möglich ist, hängt von den vorhandenen Sicherungen, Aufbewahrungsfristen und vereinbarten Leistungen ab.

Auch die Frage, wie schnell ein System wieder betriebsbereit sein soll und wie viel Datenverlust im Ernstfall maximal akzeptabel ist, muss geklärt werden.

Ein Cloud-Angebot sollte deshalb immer gemeinsam mit seinem Datensicherungs- und Wiederherstellungskonzept bewertet werden.

Fünf Fragen, die Geschäftsführer vor der Buchung einer Cloud-Leistung stellen sollten

1. Was genau ist im monatlichen Preis enthalten?

Lassen Sie sich nicht nur die technischen Ressourcen, sondern auch die enthaltenen Betriebs- und Supportleistungen erläutern.

2. Wer übernimmt Updates, Überwachung und Sicherheit?

Klären Sie, welche Aufgaben beim Anbieter liegen, welche Ihr IT-Dienstleister übernimmt und welche Ihr Unternehmen selbst organisieren muss.

3. Wie werden unsere Daten gesichert und wiederhergestellt?

Fragen Sie nach Sicherungsumfang, Aufbewahrung, Wiederherstellungsverfahren und den dafür geltenden Vereinbarungen.

4. An wen wenden wir uns bei einer Störung?

Eine eindeutige Anlaufstelle und klare Zuständigkeiten vermeiden unnötige Abstimmungen zwischen mehreren Dienstleistern.

5. Welche zusätzlichen Kosten können entstehen?

Berücksichtigen Sie Einrichtung, Migration, Lizenzen, Betreuung, Speichererweiterungen, Datenübertragung und mögliche spätere Änderungen.

Wer diese Fragen beantwortet, kann Cloud-Angebote wesentlich besser vergleichen.

Welche Cloud-Leistung braucht ein mittelständisches Unternehmen wirklich?

Nicht jedes Unternehmen benötigt eine eigene Cloud-Infrastruktur.

Manchmal genügt eine fertige Softwarelösung.

In anderen Fällen müssen bestehende Anwendungen auf einem Server betrieben werden, der bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt.

Wieder andere Unternehmen benötigen eine Kombination aus Cloud-Anwendungen, zentral bereitgestellten Servern und weiterhin lokal betriebenen Systemen.

Auch die Betreuung kann unterschiedlich organisiert werden.

Ein Unternehmen mit eigener IT-Abteilung übernimmt möglicherweise bestimmte Aufgaben selbst.

Ein anderes möchte möglichst viele Betriebs- und Supportleistungen an einen externen Dienstleister übertragen.

Beides kann sinnvoll sein.

Entscheidend ist, dass die gewählte Lösung zu den tatsächlichen Anforderungen, den vorhandenen Ressourcen und den Erwartungen an den laufenden Betrieb passt.

Fazit: Nicht nur die Cloud-Leistung kaufen, sondern die Verantwortung klären

IaaS, PaaS und SaaS beschreiben unterschiedliche Arten, IT-Leistungen bereitzustellen.

Sie sagen aber noch nicht abschließend aus, wie umfassend eine Lösung betreut wird.

Ein gemieteter Server ist nicht automatisch ein vollständig verwalteter Server.

Eine Cloud-Anwendung ist nicht automatisch eine vollständig betreute Unternehmensanwendung.

Und ein Managed-Cloud-Angebot ist nur so umfassend wie die Leistungen, die tatsächlich vereinbart wurden.

Für Geschäftsführer lautet die entscheidende Frage deshalb nicht nur:

„Was kostet die Cloud?“

Sondern vor allem:

„Welche Leistungen bekommen wir, wer übernimmt die Verantwortung und was müssen wir zusätzlich organisieren?“

Wer diese Fragen vor Vertragsabschluss klärt, schafft eine bessere Grundlage für eine zuverlässige und wirtschaftlich sinnvolle IT.

Wie geht es weiter?

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cloud.hamburg ist ein Wissensangebot der novotec GmbH aus Hamburg. Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Welche Leistungen im Einzelfall sinnvoll sind und welche Verantwortlichkeiten vereinbart werden sollten, hängt von den Anforderungen des jeweiligen Unternehmens ab.

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