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Cloud-Wissen für Geschäftsführer

Wer kümmert sich um die IT, wenn sie in der Cloud läuft?

Cloud-Anbieter, IT-Dienstleister und Softwarehersteller: Warum Geschäftsführer die Verantwortlichkeiten kennen sollten, bevor sie ihre Unternehmens-IT auslagern.

Ein mittelständisches Unternehmen entscheidet sich, seine Server künftig nicht mehr im eigenen Gebäude zu betreiben.

Die Systeme werden in ein professionelles Rechenzentrum verlagert. Neue Hardware muss nicht mehr angeschafft werden. Die technische Infrastruktur wird von einem Cloud-Anbieter bereitgestellt.

Für die Geschäftsführung klingt das nach einer erheblichen Entlastung.

Endlich muss sich das Unternehmen nicht mehr selbst um seine Server kümmern.

Doch einige Wochen später funktioniert die Warenwirtschaft nicht mehr.

Die Mitarbeiter können keine Aufträge bearbeiten. Der Cloud-Anbieter bestätigt, dass die technische Infrastruktur ordnungsgemäß läuft. Der Softwarehersteller vermutet ein Problem mit dem Betriebssystem. Und der bisherige IT-Dienstleister erklärt, dass die Betreuung des neuen Cloud-Servers nicht zu seinem Auftrag gehört.

Plötzlich stellt sich eine Frage, die eigentlich schon vor der Umstellung hätte beantwortet werden müssen:

Wer kümmert sich um unsere IT, wenn etwas nicht funktioniert?

Die Antwort hängt nicht davon ab, ob ein Server im Unternehmen oder in der Cloud steht.

Sie hängt davon ab, welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten tatsächlich vereinbart wurden.

Ein Cloud-Server ist noch keine betreute Unternehmens-IT

Ein Cloud-Anbieter kann einem Unternehmen eine technisch leistungsfähige Infrastruktur bereitstellen.

Dazu gehören beispielsweise virtuelle Server, Speicherplatz, Netzwerkfunktionen und die zugrunde liegende Rechenzentrumstechnik.

Je nach Angebot sorgt der Anbieter dafür, dass die vereinbarten Ressourcen bereitstehen und die technische Plattform betrieben wird.

Damit ist aber noch nicht geregelt, wer das Betriebssystem aktualisiert, Anwendungen installiert, Benutzerrechte verwaltet oder Mitarbeiter bei Problemen unterstützt.

Auch Datensicherungen und die Wiederherstellung von Daten sind nicht automatisch in jedem Cloud-Angebot enthalten.

Diese Leistungen können zusätzlich gebucht oder durch einen anderen IT-Dienstleister erbracht werden.

Manche Anbieter übernehmen selbst umfangreiche Betriebsaufgaben. Andere beschränken sich weitgehend auf die Infrastruktur.

Deshalb ist nicht entscheidend, dass ein Unternehmen „in der Cloud“ arbeitet. Entscheidend ist, wer für den funktionierenden IT-Betrieb verantwortlich ist.

Vier Beteiligte, unterschiedliche Aufgaben

Beim Betrieb einer Unternehmens-IT können mehrere Parteien beteiligt sein.

Typischerweise sind das der Cloud-Anbieter, ein IT-Dienstleister, der Hersteller der eingesetzten Software und das Unternehmen selbst.

Ihre Aufgaben überschneiden sich teilweise. Sie sind aber nicht identisch.

1. Der Cloud-Anbieter: Die technische Grundlage

Ein Cloud-Anbieter stellt die vereinbarte technische Infrastruktur oder einen bestimmten Cloud-Dienst bereit.

Bei einem virtuellen Server kann das beispielsweise die zugrunde liegende Hardware, die Virtualisierungsplattform, Speicherressourcen und Netzwerkfunktionen umfassen.

Der Anbieter betreibt die Infrastruktur entsprechend seinen vertraglichen Verpflichtungen.

Dazu können Wartung, Überwachung und die Behebung von Störungen innerhalb seines Verantwortungsbereichs gehören.

Welche Verfügbarkeit zugesagt wird und welche Reaktionszeiten gelten, ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.

Allerdings ist der Cloud-Anbieter nicht automatisch für die darauf installierte Unternehmenssoftware verantwortlich.

Wenn beispielsweise die Warenwirtschaft aufgrund einer fehlerhaften Programmeinstellung nicht funktioniert, liegt die Ursache möglicherweise außerhalb seines Leistungsumfangs.

2. Der IT-Dienstleister: Der laufende Betrieb

Ein IT-Dienstleister kann die bereitgestellte Infrastruktur für das Unternehmen nutzbar machen und die vereinbarten Betriebsaufgaben übernehmen.

Dazu können gehören:

  • Einrichtung und Pflege von Betriebssystemen
  • Überwachung von Servern und Arbeitsplätzen
  • Installation von Sicherheitsupdates
  • Verwaltung von Benutzern und Berechtigungen
  • Einrichtung und Kontrolle vereinbarter Datensicherungen
  • Technische Unterstützung bei Störungen
  • Abstimmung mit Cloud-Anbietern und Softwareherstellern

Der genaue Umfang hängt von der Vereinbarung ab.

Nicht jeder IT-Dienstleister übernimmt sämtliche Aufgaben.

Manche betreuen ausschließlich bestimmte Systeme. Andere übernehmen zusätzlich die Koordination zwischen mehreren Beteiligten.

Für das Unternehmen ist wichtig, dass diese Leistungen nicht nur erwartet, sondern tatsächlich vereinbart werden.

3. Der Softwarehersteller: Die Anwendung

Viele Unternehmen verwenden Anwendungen, die für ihren Geschäftsbetrieb unverzichtbar sind.

Dazu gehören beispielsweise Warenwirtschaftssysteme, Buchhaltungsprogramme, branchenspezifische Lösungen oder Produktionssoftware.

Der Hersteller kennt seine Anwendung und kann bei bestimmten Fehlern oder Fragen unterstützen.

Allerdings bedeutet das nicht automatisch, dass er auch für den Server, das Betriebssystem oder die Netzwerkverbindung verantwortlich ist.

Ein Softwarehersteller kann beispielsweise bestätigen, dass seine Anwendung einen bestimmten Fehler verursacht.

Für die Behebung eines Problems mit dem darunterliegenden Betriebssystem kann jedoch ein anderer Dienstleister zuständig sein.

Hinzu kommt, dass der Umfang des Herstellersupports von Wartungsverträgen, Lizenzbedingungen und unterstützten Betriebsumgebungen abhängt.

4. Das Unternehmen: Die geschäftlichen Anforderungen

Auch wenn große Teile der IT ausgelagert werden, verbleiben wichtige Entscheidungen beim Unternehmen.

Die Geschäftsführung muss beispielsweise festlegen, welche Geschäftsprozesse besonders wichtig sind, welche Ausfallzeiten akzeptabel sind und wer auf vertrauliche Informationen zugreifen darf.

Ebenso müssen Verantwortliche benannt werden, die organisatorische Entscheidungen treffen können.

Ein externer IT-Dienstleister kann Empfehlungen aussprechen und technische Maßnahmen umsetzen.

Er kann aber nicht ohne entsprechende Beauftragung und Abstimmung sämtliche unternehmerischen Entscheidungen übernehmen.

IT auszulagern bedeutet deshalb nicht, jede Verantwortung abzugeben. Es bedeutet, Aufgaben bewusst zu verteilen und ihre Erfüllung verlässlich zu organisieren.

Wer macht was? Ein Überblick

AufgabeTypische Zuständigkeit
Betrieb der physischen RechenzentrumsinfrastrukturCloud-Anbieter
Bereitstellung vereinbarter virtueller ServerressourcenCloud-Anbieter
Pflege des ServerbetriebssystemsKunde oder beauftragter IT-Dienstleister, soweit nicht beim Anbieter enthalten
Verwaltung von Benutzern und BerechtigungenUnternehmen und beauftragter IT-Dienstleister
Datensicherung und WiederherstellungJe nach gebuchtem Leistungsumfang
Technische Betreuung einer BranchenanwendungNach Vereinbarung; gegebenenfalls Softwarehersteller
Behebung von ProgrammfehlernIn der Regel Softwarehersteller oder zuständiger Anwendungspartner
Unterstützung bei ArbeitsplatzproblemenBeauftragter IT-Dienstleister, soweit vereinbart
Festlegung geschäftlicher AnforderungenUnternehmen
Koordination zwischen mehreren BeteiligtenVorab festzulegende Anlaufstelle

Diese Tabelle beschreibt typische Aufgabenteilungen. Sie ist keine allgemeingültige Zuständigkeitsregel. Entscheidend sind die jeweiligen Verträge und Leistungsbeschreibungen.

Das eigentliche Problem entsteht oft zwischen den Zuständigkeiten

Ein Beispiel aus dem Unternehmensalltag:

Am Montagmorgen können mehrere Mitarbeiter nicht auf die Warenwirtschaft zugreifen.

Der Cloud-Anbieter prüft seine Infrastruktur und stellt fest, dass der virtuelle Server läuft.

Der IT-Dienstleister untersucht das Betriebssystem und erkennt keine grundlegende Störung.

Der Softwarehersteller vermutet ein Problem mit einer Datenbankverbindung.

Alle Beteiligten haben möglicherweise ihre vertraglichen Aufgaben korrekt erfüllt.

Trotzdem können die Mitarbeiter weiterhin nicht arbeiten.

Das Problem liegt dann nicht unbedingt darin, dass ein Dienstleister seine Arbeit schlecht macht.

Es kann vielmehr daran liegen, dass niemand für die übergreifende Koordination verantwortlich ist.

Wer führt die Informationen zusammen? Wer entscheidet, welcher Beteiligte als Nächstes tätig werden muss? Und wer informiert das Unternehmen über den Fortschritt?

Solche Fragen sollten vor einer Störung geklärt werden.

Für Geschäftsführer ist eine eindeutige Anlaufstelle häufig wertvoller als eine lange Liste einzelner technischer Zuständigkeiten.

Was bedeutet eine zentrale Anlaufstelle?

Eine zentrale Anlaufstelle nimmt Störungen entgegen und organisiert deren weitere Bearbeitung innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs.

Sie kann beispielsweise prüfen, ob die Ursache im Netzwerk, beim Betriebssystem, in der Cloud-Infrastruktur oder bei einer Anwendung liegt.

Falls weitere Dienstleister benötigt werden, kann sie diese einbinden und die Bearbeitung koordinieren, sofern dies vereinbart wurde.

Das bedeutet allerdings nicht, dass die zentrale Anlaufstelle jeden Fehler selbst beheben kann.

Ein IT-Dienstleister kann beispielsweise die technische Umgebung einer Warenwirtschaft betreuen, ohne den Programmcode der Anwendung verändern oder Fehler des Softwareherstellers beheben zu können.

Entscheidend ist, dass solche Grenzen bekannt sind.

Auch die Mitwirkung des Unternehmens und die Erreichbarkeit weiterer Anbieter müssen berücksichtigt werden.

Eine zentrale Anlaufstelle kann die Zusammenarbeit erheblich vereinfachen.

Sie ersetzt aber keine klaren Leistungsvereinbarungen.

Wer ist für Updates verantwortlich?

Updates gehören zu den wichtigsten Aufgaben im laufenden IT-Betrieb.

Sie können Sicherheitslücken schließen, Fehler beheben und die Funktionsfähigkeit von Systemen erhalten.

Bei Cloud-Lösungen muss jedoch unterschieden werden, welche Komponenten aktualisiert werden.

Der Cloud-Anbieter pflegt typischerweise die von ihm betriebene technische Plattform.

Für das Betriebssystem eines gemieteten virtuellen Servers kann dagegen der Kunde oder sein IT-Dienstleister verantwortlich sein.

Auch Anwendungen benötigen möglicherweise eigene Updates.

Bei einer fertigen Cloud-Anwendung übernimmt der Softwareanbieter häufig wesentliche Aktualisierungen.

Bei einer selbst betriebenen Branchenanwendung kann die Zuständigkeit anders geregelt sein.

Warum ist das wichtig?

Wenn mehrere Beteiligte davon ausgehen, dass jemand anderes die Updates durchführt, bleiben Systeme möglicherweise über längere Zeit ungepflegt.

Umgekehrt können unkoordinierte Aktualisierungen dazu führen, dass Anwendungen vorübergehend nicht mehr funktionieren.

Deshalb sollte geklärt sein, wer welche Updates durchführt, wann dies geschieht und wie mit möglichen Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb umgegangen wird.

Wer kümmert sich um die IT-Sicherheit?

Auch bei der IT-Sicherheit gibt es keine pauschale Antwort.

Ein Cloud-Anbieter schützt die von ihm betriebene Infrastruktur entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang.

Dazu können physische Schutzmaßnahmen im Rechenzentrum und technische Maßnahmen innerhalb der Cloud-Plattform gehören.

Das Unternehmen benötigt darüber hinaus jedoch ein Sicherheitskonzept für seine eigenen Systeme und Benutzer.

Dazu zählen beispielsweise sichere Zugänge, angemessene Berechtigungen, Schutz vor Schadsoftware und die Pflege der eingesetzten Betriebssysteme und Anwendungen.

Ein IT-Dienstleister kann viele dieser Aufgaben übernehmen.

Welche Leistungen enthalten sind, muss allerdings vereinbart werden.

Besonders wichtig ist, dass die Sicherheitsmaßnahmen zusammenpassen.

Eine gut abgesicherte Cloud-Infrastruktur hilft nur begrenzt, wenn beispielsweise Benutzerkonten unzureichend geschützt sind.

Sicherheit entsteht nicht allein durch den Standort eines Servers. Sie entsteht durch das Zusammenspiel technischer, organisatorischer und vertraglicher Maßnahmen.

Wer sichert die Daten?

Eine häufige Annahme lautet:

„Unsere Daten liegen in der Cloud. Also sind sie automatisch gesichert.“

Das ist gefährlich verkürzt.

Cloud-Anbieter können technische Maßnahmen einsetzen, um die Verfügbarkeit ihrer Infrastruktur zu erhöhen.

Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sämtliche Daten nach einer versehentlichen Löschung, einem Anwendungsfehler oder einem Cyberangriff in der gewünschten Form wiederhergestellt werden können.

Datensicherung und Wiederherstellung müssen deshalb gesondert betrachtet werden.

Vor allem sollten vier Fragen beantwortet werden:

  • Welche Systeme und Daten werden tatsächlich gesichert?
  • Wie häufig erfolgen die Sicherungen?
  • Wie lange werden die Sicherungen aufbewahrt?
  • Wer führt eine Wiederherstellung durch und welche Zeitvorgaben gelten?

Auch die Frage, wie viel Datenverlust im Ernstfall maximal akzeptabel ist, spielt eine Rolle.

Die Antworten können sich je nach gebuchtem Backup-Paket erheblich unterscheiden.

Eine Cloud-Infrastruktur ohne vereinbarte Datensicherung sollte deshalb nicht mit einer umfassend abgesicherten und betreuten Lösung gleichgesetzt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Reaktionszeit und Wiederherstellungszeit?

Auch diese Begriffe werden häufig verwechselt.

Eine vereinbarte Reaktionszeit beschreibt grundsätzlich, innerhalb welchen Zeitraums ein Dienstleister nach einer entsprechenden Störungsmeldung reagieren muss.

Was genau als Reaktion gilt und ab wann die Frist beginnt, muss vertraglich definiert sein.

Die Reaktionszeit sagt nicht automatisch aus, wann ein Problem behoben ist.

Die Wiederherstellungszeit betrifft dagegen die Frage, wie schnell ein System nach einer Störung wieder betriebsbereit sein soll.

In der IT wird dafür häufig der Begriff Recovery Time Objective, kurz RTO, verwendet.

Daneben gibt es das Recovery Point Objective, kurz RPO.

Dieser Wert beschreibt, auf welchen Datenstand eine Wiederherstellung ausgerichtet ist und welcher mögliche Datenverlust zeitlich akzeptiert wird.

Ein vereinfachtes Beispiel

Ein Unternehmen erstellt alle vier Stunden eine Datensicherung.

Wenn die letzte nutzbare Sicherung vier Stunden zurückliegt, können im ungünstigen Fall Änderungen aus diesem Zeitraum verloren gehen.

Wie schnell das System anschließend wieder funktioniert, ist eine andere Frage.

Die Wiederherstellung könnte beispielsweise zusätzliche Zeit für die Bereitstellung des Servers, das Einspielen der Daten und die Prüfung der Anwendung benötigen.

Die tatsächlichen Möglichkeiten hängen von der technischen Lösung und den vereinbarten Leistungen ab.

Eine kurze Reaktionszeit ist keine Garantie für eine schnelle Wiederherstellung.

Geschäftsführer sollten deshalb nicht nur fragen, wie schnell jemand auf eine Störung reagiert, sondern auch, welche Wiederherstellungsziele für geschäftskritische Systeme vereinbart werden können.

Wer betreut Microsoft 365?

Microsoft 365 ist ein gutes Beispiel dafür, dass die Bereitstellung eines Cloud-Dienstes und seine Betreuung unterschiedliche Aufgaben sind.

Microsoft betreibt die jeweiligen Cloud-Dienste im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen.

Dazu gehören beispielsweise Exchange Online, SharePoint Online und Teams.

Für das Unternehmen bleiben jedoch zahlreiche Aufgaben bestehen.

Neue Mitarbeiter benötigen Benutzerkonten und passende Berechtigungen.

Ausgeschiedene Mitarbeiter müssen zuverlässig aus den Systemen entfernt werden.

Freigaben, Sicherheitsvorgaben und organisatorische Einstellungen müssen verwaltet werden.

Auch Fragen zur Datensicherung und Wiederherstellung sollten geklärt sein.

Ein IT-Dienstleister kann diese Aufgaben übernehmen.

Das geschieht aber nicht automatisch durch den Abschluss eines Microsoft-365-Abonnements.

Für Geschäftsführer ist deshalb wichtig, zwischen der Softwarelizenz und den zusätzlich benötigten Betriebs- und Supportleistungen zu unterscheiden.

Was passiert bei einer Störung außerhalb der Geschäftszeiten?

Nicht jede Störung tritt während der üblichen Bürozeiten auf.

Ein Produktionsunternehmen arbeitet möglicherweise im Schichtbetrieb. Ein Logistikunternehmen benötigt seine Systeme bereits früh am Morgen. Andere Betriebe sind auch am Wochenende auf bestimmte Anwendungen angewiesen.

Die Frage ist deshalb nicht nur, wer für eine Störung zuständig ist.

Ebenso wichtig ist, wann der zuständige Dienstleister erreichbar ist und welche Leistungen außerhalb der vereinbarten Servicezeiten erbracht werden.

Dabei sollten mehrere Dinge unterschieden werden:

  • Technische Überwachung von Systemen
  • Automatische Erkennung und Meldung von Störungen
  • Erreichbarkeit eines Ansprechpartners
  • Beginn der Störungsbearbeitung
  • Tatsächliche Behebung des Problems

Ein System kann beispielsweise rund um die Uhr überwacht werden, ohne dass damit automatisch ein jederzeit erreichbarer Support oder eine sofortige Störungsbehebung vereinbart ist.

Deshalb sollten Geschäftsführer genau prüfen, welche Leistungen sie für ihre geschäftskritischen Systeme benötigen.

24/7-Monitoring und 24/7-Support sind nicht dasselbe.

Welche Aufgaben kann ein Unternehmen selbst übernehmen?

Nicht jedes Unternehmen möchte sämtliche IT-Aufgaben auslagern.

Manche mittelständischen Betriebe verfügen über eine eigene IT-Abteilung.

Andere beschäftigen einen Mitarbeiter, der sich neben seinen eigentlichen Aufgaben um bestimmte IT-Themen kümmert.

Auch eine Zusammenarbeit zwischen interner IT und externem Dienstleister kann sinnvoll sein.

Beispielsweise könnte die interne IT Benutzer betreuen und einfache Anforderungen bearbeiten, während ein externer Dienstleister die Serverinfrastruktur, Sicherheitsmaßnahmen und komplexere Störungen übernimmt.

Eine solche Aufteilung kann gut funktionieren.

Voraussetzung ist, dass Zuständigkeiten und Zugriffsrechte eindeutig geregelt sind.

Besonders bei Änderungen an zentralen Systemen sollte klar sein, wer diese durchführen darf und wie sie dokumentiert werden.

Eine unklare Aufgabenverteilung kann dagegen dazu führen, dass Arbeiten doppelt ausgeführt werden oder wichtige Aufgaben liegen bleiben.

Drei Beispiele aus dem Unternehmensalltag

Beispiel 1: Ein Handelsunternehmen mit einer Warenwirtschaft in der Cloud

Ein Handelsunternehmen betreibt seine Warenwirtschaft auf einem virtuellen Server in einem Rechenzentrum.

Der Cloud-Anbieter stellt die Infrastruktur bereit.

Ein IT-Dienstleister betreut das Betriebssystem und die technische Anbindung.

Für Fehler innerhalb der Warenwirtschaft ist der Softwarehersteller zuständig.

Dieses Modell kann zuverlässig funktionieren, wenn die Beteiligten ihre Aufgaben kennen und die Zusammenarbeit geregelt ist.

Fehlt eine solche Abstimmung, können Störungen unnötig lange dauern.

Beispiel 2: Ein Unternehmen ohne eigene IT-Abteilung

Ein Dienstleistungsunternehmen beschäftigt 25 Mitarbeiter.

Eine eigene IT-Abteilung gibt es nicht.

Die Geschäftsführung möchte sich möglichst wenig mit technischen Problemen beschäftigen.

Hier kann es sinnvoll sein, einen IT-Dienstleister mit umfassenden, klar beschriebenen Betriebs- und Supportleistungen zu beauftragen.

Wichtig ist, dass die Vereinbarung tatsächlich alle benötigten Systeme und Aufgaben berücksichtigt.

Ein pauschales Versprechen, sich „um die IT zu kümmern“, reicht dafür nicht aus.

Beispiel 3: Ein Unternehmen mit eigener IT-Abteilung

Ein Produktionsunternehmen verfügt über zwei interne IT-Mitarbeiter.

Diese betreuen die Anwender und kennen die betrieblichen Abläufe.

Für die Cloud-Infrastruktur und bestimmte Sicherheitsaufgaben wird ein externer Dienstleister eingesetzt.

Eine solche Zusammenarbeit kann die interne IT entlasten.

Entscheidend ist, dass beide Seiten wissen, welche Aufgaben sie übernehmen und wie sie bei Störungen zusammenarbeiten.

Sieben Fragen, die Geschäftsführer vor einer Cloud-Entscheidung klären sollten

1. Wer ist unsere erste Anlaufstelle bei IT-Problemen?

Legen Sie fest, an wen sich Mitarbeiter wenden und wer die weitere Bearbeitung organisiert.

2. Wer betreut unsere Server und Betriebssysteme?

Klären Sie, welche Leistungen der Cloud-Anbieter übernimmt und welche zusätzlich benötigt werden.

3. Wer ist für unsere Anwendungen zuständig?

Berücksichtigen Sie insbesondere Branchenprogramme und deren Hersteller.

4. Wer übernimmt Updates, Überwachung und Sicherheitsmaßnahmen?

Diese Aufgaben sollten eindeutig zugeordnet und regelmäßig durchgeführt werden.

5. Wer sichert unsere Daten und stellt sie wieder her?

Prüfen Sie den vereinbarten Sicherungsumfang und die tatsächlichen Wiederherstellungsmöglichkeiten.

6. Welche Reaktionszeiten und Servicezeiten gelten?

Unterscheiden Sie zwischen Überwachung, Erreichbarkeit, Reaktion und Problemlösung.

7. Wer koordiniert mehrere Dienstleister bei einer Störung?

Eine eindeutige Zuständigkeit für die Abstimmung kann entscheidend sein, wenn unterschiedliche technische Bereiche betroffen sind.

Eine gute Cloud-Lösung beginnt mit einer klaren Aufgabenverteilung

Unternehmen entscheiden sich aus unterschiedlichen Gründen für Cloud-Lösungen.

Manche möchten keine eigene Serverhardware mehr betreiben.

Andere benötigen mehr Flexibilität, möchten mehrere Standorte verbinden oder ihre IT-Abteilung entlasten.

Diese Ziele können mit Cloud-Technologien unterstützt werden.

Ob die erhoffte Entlastung tatsächlich eintritt, hängt jedoch wesentlich davon ab, wie der laufende Betrieb organisiert wird.

Eine leistungsfähige Infrastruktur allein beantwortet nicht die Fragen des Unternehmensalltags.

Wer richtet neue Mitarbeiter ein?

Wer erkennt Störungen frühzeitig?

Wer überprüft Datensicherungen?

Wer kümmert sich um Sicherheitsupdates?

Und wer übernimmt die Koordination, wenn mehrere Anbieter beteiligt sind?

Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, wird aus einer technischen Cloud-Lösung ein verlässlich organisiertes Betriebsmodell.

Fazit: Nicht die Cloud übernimmt Verantwortung, sondern Menschen und Unternehmen

Eine Cloud-Lösung kann viele technische Aufgaben vereinfachen.

Sie kann eigene Hardware ersetzen, den Betrieb bestimmter Systeme zentralisieren und neue Möglichkeiten für die Zusammenarbeit eröffnen.

Sie nimmt einem Unternehmen aber nicht automatisch sämtliche IT-Aufgaben ab.

Cloud-Anbieter, IT-Dienstleister und Softwarehersteller übernehmen jeweils unterschiedliche Leistungen.

Die Geschäftsführung muss sicherstellen, dass diese Leistungen zusammenpassen und keine wichtigen Aufgaben ungeklärt bleiben.

Dafür braucht es keine möglichst komplizierten Verträge.

Es braucht verständliche Leistungsbeschreibungen, klare Zuständigkeiten und eine Zusammenarbeit, die auch im Störungsfall funktioniert.

Für Geschäftsführer sollte am Ende nicht entscheidend sein, wer welchen Server betreibt. Entscheidend ist, dass die IT zuverlässig funktioniert – und dass klar ist, wer sich kümmert, wenn sie es einmal nicht tut.

Wie geht es weiter?

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cloud.hamburg ist ein Wissensangebot der novotec GmbH aus Hamburg. Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Einzelfall bestehen, ergibt sich aus den jeweiligen Verträgen, Leistungsbeschreibungen und organisatorischen Vereinbarungen.

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